MEMES VS. LEISTUNGSSCHUTZRECHT

Projektbeschreibung

Memes haben sich in den letzten Jahren als Kulturphänomen etabliert. Sie befinden sich jedoch in einer rechtlichen Grauzone, da sie in vielen Fällen auf urheberrechtlich geschütztem Material basieren. SUMO diskutierte mit Alexander Fanta, EU-Korrespondenten von „Netzpolitik.org“, über die Zukunft von Memes und des Leistungsschutzrechts.  

 Status quo: Leistungsschutzrecht  

Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger, das im Frühjahr des vergangenen Jahres von der EU beschlossen wurde und Teil der novellierten Urheberrechtslinie ist, könnte in Zukunft die lizenzfreie Nutzung von Presseinhalten, und somit Pressearbeit generell massiv einschränken. 

Der vollständige Artikel wurde auf sumomag.at veröffentlicht.

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